Insolvenz- und Sanierungsrecht
Nasi radcowie prawni oraz adwokaci zapewniają bieżącą obsługę prawną przedsiębiorców (obsługa korporacyjna) Bei allen insolvenz- und sanierungsrechtlichen Fragestellungen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Restrukturierungs- und Insolvenzsituationen erfordern – neben der gebündelten Expertise zahlreicher Rechtsdisziplinen – besondere Erfahrungen, Umsicht und Diskretion. Aufgrund unserer Aufstellung als Full-Service-Wirtschaftskanzlei bieten wir Ihnen erfahrene und eingespielte Teams, die im Rahmen von Sanierungsprojekten und Insolvenzverfahren sämtliche anfallenden juristischen und betriebswirtschaftlichen Fragen hochkompetent aus einer Hand bearbeiten können.
Wir unterstützen sowohl Unternehmen und ihre Anteilseigner als auch Banken und andere Stakeholder im Vorfeld von Insolvenzen, bei der Bewältigung einer Krisensituation und einer Vorbereitung und Einleitung von Insolvenzverfahren, insbesondere auch Schutzschirmverfahren nach dem ESUG. In der Insolvenz begleiten wir das Management in Eigenverwaltungsverfahren, vertreten die Interessen von Gläubigern, beraten Insolvenzverwalter bei Spezialthemen und steuern Investorensuchprozesse. Unser Leistungsspektrum umfasst insbesondere:
- Entwicklung von Planungsrechnungen für die Fortbestandsprognose,
- Erstellung von Sanierungskonzepten und Insolvenzplänen,
- Erstellung und rechtliche Prüfung von Sanierungsbescheinigungen,
- Vorbereitung der Insolvenzanträge,
- Prüfung der Insolvenztatbestände,
- Unterstützung bei Verhandlungen mit Lieferanten, Banken und sonstigen Gläubigern,
- Geltendmachung und Durchsetzung von Forderungen und Sicherheitsrechten gegenüber dem Insolvenzverwalter,
- Ausschluss drohender Haftungsrisiken (Beratung von Geschäftsführern, Vorständen, Aufsichtsräten und Gesellschaftern),
- Rechtliche Begleitung von Verbraucherinsolvenzverfahren,
- Anwaltliche Vertretung bei Anfechtungs- und Haftungsprozessen,
- Gestaltung optimaler Sicherheitenstrukturen und Sicherheitenverwertung,
- Betreuung und Verwaltung von Sicherheiten zur Entlastung der Gläubiger,
- Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen und Abwehr von Insolvenzanfechtungsansprüchen,
- Beratung bei insolvenzstrafrechtlichen Sachverhalten,
- Klärung von Fragestellungen zur Stammkapitalaufbringung,
- Beratung bei arbeitsrechtlichen Fragestellungen in der Insolvenz,
- Übernahmen der Vertretung in Gläubigerausschüssen,
- Beratung von Investoren und Insolvenzverwaltern beim Kauf bzw. Verkauf aus der Insolvenz und bei der Gestaltung von Verträgen beim Erwerb aus der Insolvenz.