Sonderprüfungen und Gutachten
Wir verfügen über umfassende Kompetenz und Erfahrung im Bereich der Durchführung von Sonderprüfungen und Gutachtenerstellung.
Anlässe für Prüfungen, die über Finanzinformationen aus Jahresabschlüssen hinausgehen, sind vielfältig; sie können gesetzlich vorgeschrieben sein oder freiwillig vereinbart werden. Nachfolgend eine Auswahl der relevanten Bereiche:
- Sonderprüfungen nach GmbH-Rech, Aktienrecht oder Umwandlungsrecht, beispielsweise bei Gründung, Kapitalerhöhung und Umwandlung,
- Prüfung des Geldverkehrs und -bestands im Insolvenzverfahren nach § 69 InsO,
- Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung nach § 53 HGrG,
- Mittelverwendungsprüfungen im Rahmen öffentlicher Programme,
- Prüfungen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWK-G).
Im Rahmen der Jahresabschlussprüfung und in der internen wie externen Unternehmensrechnung ist in vielen Situationen die Kompetenz eines unabhängigen Sachverständigen erforderlich. Auch wächst der Informationsbedarf zwischen Unternehmen, ihren Kapitalgebern, Anteilseignern und anderen Stakeholdern. Gutachten können bei Fragen der Unternehmensführung und- organisation oder bei Sachverhaltsfeststellungen als Entscheidungshilfe dienen. Dabei können sie beispielsweise die Rechnungslegung, Unternehmensplanung, Bewertung von Unternehmen, das Vorliegen von Insolvenzgründen sowie die Bestätigung der Kreditwürdigkeit, Sanierungsfähigkeit oder der Fortführungsfähigkeit von Unternehmen betreffen.
Als interdisziplinär aufgestellte Kanzlei von Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern, Rechtsanwälten und Unternehmensberatern können wir Sie durch unsere gutachtlichen Stellungnahmen bei den verschiedensten betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Vorgängen wie auch bei Aspekten unternehmerischer Entscheidungsfindung unterstützen.