Laufende Steuerberatung und Buchhaltung
Wir unterstützen Sie, ob als Unternehmer oder Privatperson, bei der Erfüllung von sämtlichen steuerlichen und handelsrechtlichen Pflichten, darunter bei der Erstellung der Lohn- und Finanzbuchhaltung, von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen.
Mit zunehmendem Wettbewerbsdruck konzentrieren sich Unternehmen verstärkt auf Tätigkeiten, die maximal zum Unternehmenswert beitragen. Administrative Tätigkeiten wie die Finanz- und Lohnbuchhaltung zählen dazu in der Regel nicht. Hinzu kommt, dass die Vorschriften des Handels- und Steuerrechts immer umfassender und komplizierter werden und ständigen Veränderungen unterliegen. Letzteres betrifft nicht nur gewerbliche Unternehmen, sondern auch Freiberufler und Privatpersonen.
Wir beraten Sie umfassend und kompetent bei allen laufenden, steuerlichen Angelegenheiten und entlasten Sie damit von administrativen Aufgaben. So sorgen wir vor allem für eine reibungslose Erledigung der handelsrechtlichen und steuerlichen Pflichten, unterstützen Sie bei Außenprüfungen und vertreten Ihre Interessen in Rechtsbehelfsverfahren und Verfahren vor den Finanzgerichten. Unser Leistungsangebot umfasst im Besonderen:
Finanzbuchhaltung:
- Beantragung der Steuernummer und der Umsatzsteuer- Identifikationsnummer,
- Beratung auf allen Gebieten des Rechnungswesens,
- Verbuchung laufender und einmaliger Geschäftsvorfälle,
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
- Erstellung von Umsatzsteuervoranmeldungen,
- Vorbereitung von Berichten und Statistiken, darunter „Intrastat“-Meldungen,
- Erstellung der Kosten- und Leistungsrechnung,
Personalabrechnung:
- Beantragung der Betriebsnummer,
- Beratung bei allen Fragestellungen im Bereich der Lohn- und Gehaltsabrechnung,
- Erstellung von monatlichen Lohn- und Gehaltsabrechnungen,
- Abwicklung des Zahlungsverkehrs,
- Meldungen an die Sozialversicherungsträger und das Finanzamt,
- Unterstützung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen,
- Beratung bei Entsendungen ins Ausland und nach Deutschland,
Erstellung des Jahresabschlusses und der Steuererklärungen:
- Erstellung von Handels- und Steuerbilanzen, einschließlich Sonder- und Ergänzungsbilanzen bei Personengesellschaften,
- Anfertigung von Einnahmen- Überschussrechnungen,
- Beratung bei allen handels- und steuerrechtlichen Fragen zu Bilanzierung und Jahresabschlusserstellung,
- Vorbereitung sämtlicher Steuererklärungen, darunter Einkommensteuer-, Körperschaftsteuer-, Gewerbesteuer-, Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuererklärungen,
- Prüfung von Steuerbeschieden,
Laufende Steuerberatung:
- Unterstützung bei Außenprüfungen und Verhandlungen mit Finanzbehörden,
- Führen von Einspruchsverfahren und Vertretung vor Finanzgerichten,
- Einholung von verbindlichen Zusagen bei Finanzbehörden,
- Anfertigung von Stellungnahmen zu steuerrechtlichen Sachverhalten,
- Erstellung von Steuerbelastungsvergleichen,
- Unterstützung bei der Steuerplanung,
- Beratung bei Unternehmensgründungen und Investitionsvorhaben.