Gewerblicher Rechtsschutz
Wir helfen Ihnen, Ihr geistiges Eigentum zu schützen und die Verletzung fremder Rechte zu vermeiden.
Der Begriff des gewerblichen Rechtsschutzes umfasst im engeren Sinne die rechtliche Absicherung der gewerblich verwertbaren technischen und ästhetischen Leistung sowie den Schutz der geschäftlichen Kennzeichnungsrechte (gewerbliche Schutzrechte). Im weiteren Sinne zählen dazu das Urheberrecht und das Recht zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs. Zu den gewerblichen Schutzrechten zählen die technischen Schutzrechte wie Patente, Gebrauchsmuster und das Sortenschutzrecht, die dem Urheberrecht verwandten ästhetischen Schutzrechte wie Geschmacksmuster und typographische Schriftzeichen, dann das zwischen dem Gebrauchs- und Geschmacksmuster stehende Halbleiterschutzrecht sowie die nach dem Markengesetz geschützten Kennzeichenrechte (Marke, geschäftliche Bezeichnungen, geografische Herkunftsangaben).
Es besteht aber auch die Gefahr, dass Sie unbeabsichtigt fremde Rechte verletzen, was im Zeitalter des Internets deutlich öfter passieren und geahndet werden kann. Eine Abmahnung ist dann in der Regel mit nicht unerheblichen finanziellen Folgen verbunden. Im Einzelnen bieten wir folgende Leistungen:
- Begleitung und Durchführung von Marken- und Geschmacksmusteranmeldungen,
- Wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Beratung bei Produkten und Dienstleistungen,
- Außergerichtliche und gerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen wegen Verletzung von Patenten, Gebrauchs- und Geschmacksmustern, Marken, Unternehmenskennzeichen, Werktiteln, Namens- und Urheberrechten,
- Unterstützung bei Domainregistrierungen, außergerichtliche und gerichtliche Betreuung von Domainstreitigkeiten,
- Überprüfung der Homepage auf Einhaltung der Anbieterkennzeichnungspflichten etc.,