Finanzierungsberatung
Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Geschäftsidee in einem Businessplan optimal zu präsentieren.
Bei einer Unternehmensgründung ist es sinnvoll, einen detaillierten und schlüssigen Businessplan zu erstellen. Er hilft einerseits dem Gründer selbst, denn das Verfassen eines Businessplans zwingt ihn dazu, sich umfassend und systematisch mit der Geschäftsidee und deren Realisierung auseinanderzusetzen. Andererseits trägt ein klarer und verständlicher Businessplan dazu bei, Investoren, Banken und öffentliche Fördermittelgeber von der Geschäftsidee und der Ernsthaftigkeit der Umsetzungsabsicht zu überzeugen.
Aber auch bereits bestehende Unternehmen können von einem Businessplan profitieren. Viele Unternehmen werden immer noch nach „Gefühl“ geleitet. Sie verfügen über keine erkennbare Strategie und finanziellen Vorgaben, an denen sich der Erfolg messen lassen kann. Ein aussagefähiger Businessplan gibt die Möglichkeit zur Erfolgskontrolle und dient als zentrales Führungselement. Er enthält eine klare Leitlinie, an der die Arbeit des Managements und der Mitarbeiter ausgerichtet werden kann, und hilft der Unternehmensführung dabei, Abweichungsanalysen durchzuführen und Engpässe zu erkennen, sodass bei Schieflagen frühzeitig Korrekturmaßnahmen eingeleitet werden können. Nicht zuletzt benötigen auch bestehende Unternehmen bei der Beschaffung von Fremd- und Beteiligungskapital einen Businessplan, da immer mehr Kapitalgeber die Vorlage eines solchen Plans verlangen und ihn als Visitenkarte des kapitalsuchenden Unternehmens betrachten.
Der Businessplan besteht normalerweise aus zwei Teilen. Einem Textteil, der zur genauen Beschreibung der Geschäftsidee bzw. des Unternehmens dient, und einem Zahlenteil, der Aussagen über die Finanzierung und Ertragsaussichten des geplanten Vorhabens macht. Eine offizielle Vorgabe, welche Bestandteile ein Businessplan im Detail enthalten soll, gibt es nicht. Beeinflusst durch Informationsbedürfnisse der Kapitalgeber hat sich in den letzten Jahren jedoch eine weitestgehend standardisierte Gliederung eines Businessplans herausgebildet. Ein aussagefähiger Businessplan sollte daher folgende Kapitel enthalten:
- Zusammenfassung (Executive Summary)
- Geschäftsidee bzw. Produkt- und Dienstleistungsspektrum
- Management- und Gründerteam
- Organisation und Mitarbeiter
- Markt und Wettbewerb
- Marketing und Vertrieb
- Standort
- Wesentliche vertragliche Grundlagen
- Ertrags-, Vermögens- und Liquiditätsplanung
- Risikobewertung, beispielsweise anhand von Best-Case- und Worst-Case-Szenario-Betrachtungen.
Dem tatsächlichen Verfassen des Businessplans sollte eine Planungs- und Vorbereitungsphase vorausgehen, denn zur Erstellung eines Businessplans werden umfangreiche Informationen – wie Markt- und Wettbewerbsanalysen und Aufstellungen der zu erwartenden Kosten und Leistungen – benötigt. Die müssen zunächst zusammengetragen werden. Ein Businessplan sollte durch einen strukturierten Aufbau, ein einheitliches Layout und eine sachliche, seriöse und realistische Darstellung überzeugen. Dabei sollte auf zu viele technische Details nach Möglichkeit verzichtet werden. Was den Umfang des Businessplans anbetrifft, so ist zu berücksichtigen, für welchen Zweck er geschrieben wird. Beim Businessplan eines Kleinunternehmers, der zur Vorlage beim Arbeitsamt zur Gewährung des Gründungszuschusses geschrieben wird, genügen fünf bis maximal zehn Seiten. Der Businessplan eines mittelständischen Unternehmens, das in einem größeren Umfang die Aufnahme der Geschäftstätigkeit im Ausland plant und zur Deckung des daraus resultierenden Kapitalbedarfs auf neue Investoren angewiesen ist, sollte hingegen tendenziell 20 bis 40 Seiten umfassen.
Unser Team von Unternehmensberatern, Rechtsanwälten, Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern hilft Ihnen bei der Ausarbeitung eines professionellen Businessplans sowohl für Ihre internen Zwecke als auch zur Vorlage bei potenziellen Kreditgebern. Dabei können Sie entscheiden, ob wir Sie bei der Erstellung des gesamten Businessplans oder lediglich bei bestimmten Spezialaspekten begleiten sollen.